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Schnarchschiene – Beteiligen sich die Krankenkassen an den Kosten?

Schnarchschiene – Beteiligen sich die Krankenkassen an den Kosten?
Dass die Anti-Schnarchschiene ein wirksames Mittel gegen Schnarchen ist, konnte in zahlreichen Studien belegt werden. Trotzdem gehört die Protrusionsschiene nicht zu den gesetzlichen Pflichtleistungen der Krankenkassen und wird bei „normalem“ Schnarchen grundsätzlich nicht bezahlt. Leidet ein Patient an Schlafapnoe, liegt der Kostenersatz privat wie gesetzlich im Ermessenspielraum. Für den Antrag benötigt man die Originalrechnung (ggf. inkl. Laborrechnung) sowie die ärztliche Verordnung. Es geht aber auch einfacher.

Schnarchen: Kein Anspruch auf Kostenerstattung für Schnarchspange
Das Problem für viele Schnarchpatienten ist, dass Schnarchschienen aus dem Dentallabor sehr teuer sind. Schließlich müssen die Schienen individuell für den Ober- und Unterkiefer angefertigt werden, wozu zunächst exakte Abformungen gemacht und die Kieferbewegung vermessen werden müssen. Hat man sein Geld investiert, steht jedoch noch längst nicht fest, dass das Schnarchen verschwindet. Denn die Wirksamkeit verschiedener Therapiegeräte hängt immer auch von individuellen Umständen des Patienten ab.

Glücklicherweise gibt es auch eine günstige Alternative: Die Schnarchspange von SnorBan®. Ihre Wirksamkeit ist ebenfalls wissenschaftlich belegt. Der Unterschied zur Dentallaborspange besteht vielmehr darin, dass sich die Protrusionsschiene von SnorBan® automatisch an Kiefer, Gebiss und Mundhöhle anpasst. Dank ihres thermoplastischen Materials muss sie dazu lediglich im Wasserbad erwärmt werden.

Da die Anti-Schnarchspange von SnorBan® bereits für wenig Geld erhältlich ist, eignet sie sich auch ideal, um auszuprobieren, ob man sich an ein solches Gerät gewöhnen kann und ob sie im individuellen Fall hilft, das Schnarchen zu lindern. 

Die besten Resultate erzielt eine Schnarchschiene unter folgenden Voraussetzungen
➢ Body-Mass-Index (BMI) unter 30
➢ primäres Schnarchen
➢ moderate schlafbezogene Atmungsstörungen (SABS)
➢ Unter 30 Apnoen und Hypopnoen pro Stunde
➢ Toleranz der Schiene
➢ festsitzendes Gebiss mit ausreichend Zähnen (mind. 10 pro Kiefer)

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